Inspektion

Grundstückseigentümer müssen nach §61a LWG NRW ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen. Die Dichtheitsprüfung darf nur durch Sachkundige durchgeführt und bescheinigt werden.

Als sachkundige und zertifizierte Firma führen wir für Sie diese vorgeschriebene Dichtheitsprüfung durch. Wir inspizieren Ihren Kanal, erstellen eine Zustandsanalyse und erarbeiten ein Sanierungskonzept.